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Kunst-Databases | Steuer | Folgerecht

Der Kunstmarkt zählt zu den höchst spekulativen Märkten. Kunstkenner, Sammler, Kunstproduzenten, Galeristen, und Kunstkritiker dominieren den Insider-Markt. Die internationalen Kunstmessen werden immer besser besucht. Demgegenüber kämpfen die Galerien mit zunehmenden Kundendesinteresse. Der Kult um den Künstler beeinflusst bis heute die Art und Weise, wie wir Kunst betrachten. Was unsere Bewunderung hervorruft und unsere Bereitschaft, hohe Preise zu zahlen, ist weniger das Werk als die Aura des Schöpfers. Des Starkult und der Künstlermythos avancierten zum erfolgreichsten Verkaufsargument (DOSSI 2007).

Doch neben dieser geheimnisvollen, mystischen Seite entwickelt sich auch eine rationale Ebene. Moderne Kommunikationsmedien bieten eine nie dagewesene Markttransparenz. Die bekannten, international tätigen Auktionshäuser veröffentlichen mit Stolz die astronomischen Versteigerungsergebnisse) und umfangreiche Datenbanken ermöglichen erstmals einen globalen Vergleich über das Schaffen der Künstler und die erzielten Verkaufswerte. 

Hier einige Links zum Hinein-Schnuppern:

  • artnet.de (Infos zu 39.000 Künstlern, 2.200 Galerien, 166.000 Werken, Preisdatenbank, Markttrends...)
  • Financial Times Arts extra (Kunstpreisindex von 100 wichtigen Künstlern)
  • Mei Moses Fine Art Index ( Vergleich Kunst-Index mit S&P 500 | parallele Entwicklung | ca. 10,5% jährliche Performance über 50 Jahre - siehe Bild)

Der Durchschnitt von 10,5 % Performance stimmt positiv. Aber wie schaut es im Detail aus? Es gibt den typischen Winner-takes-all-Markt. Nur 1 % der Künstler erzielt Renditen von mehr als 20% jährlich. Weltweit zählen 3 Dutzend Künstler zu den Highperformern (Bloomberg 2005).

Der Trend (Ausgabe 3/2011) berichtet ebenfalls von der Flucht in Sachwerte (Kunst), den spekulativen Blasen und dem Crash während der Wirtschaftskrise 2008/2009. Erfolgversprechende Kriterien für einen lohnenden Kunstkauf: Qualität, Vielfalt, Geduld und Mindestwerte von ca. 5.000 € pro Werk.

Außerdem gilt ab 1.1.2012 eine Neuregelung des umstrittenen Folgerechtes. Dann müssen nämlich alle Umsätze mit 4 % (über 50.000 € Degression auf 2 %) versteuert werden, die über 3.000 € erlösen und zwar auch für die Erben der Künstler und auch wenn keine Wertsteigerungen erzielt wurden.

Positiv: Seit Einführung der Vermögenszuwachssteuer sind Kursgewinne zwar mit 25% Steuer belegt, Wertsteigerungen von Kunstwerken werden vom Fiskus auf privater Ebene nicht erfasst. 

Eine schöne Form der Kunstförderung seitens der öffentlichen Hand!